Das Girokonto auf Guthabenbasis
Das Girokonto auf Guthabenbasis oder auch Jedermann−Konto genannt, wurde 1996 von dem Zentralen Kreditausschuss der Banken (ZKA) als Verpflichtung auf freiwilliger Basis eingeführt. Dabei darf der Kunde sein Konto nicht überziehen, daher auch der Zusatz "auf Guthabenbasis". Ziel dieser Verpflichtung war es, ein Gesetzesentwurf zu verhindern, der jedem Kunden ein Anspruch auf dieses Konto gewährleistet. Stattdessen wird dies in Selbstverwaltung der Banken geregelt.
Wer hat letztendlich Anspruch auf ein Girokonto auf Guthabenbasis? Rechtlich gesehen, gibt es keinen Anspruch auf ein solches Konto. Obwohl es bereits Entscheidungen, etwa vor dem Landgericht Berlin, gegeben hat, die dem Kläger ein solches Konto zusprachen, gibt es noch keine Bemühungen zu einem Gesetzesentwurf. Mit anderen Worten: Jede Bank kann derzeit selbst entscheiden, ob der Kunde ein Girokonto bekommt oder nicht. In der Regel wird es aber nur bei negativen SCHUFA−Einträgen, beziehungsweise bei der Privatinsolvenz verweigert. Dabei sollte man von Anfang an mit offenen Karten spielen, da dies sonst im Nachhinein zu Kündigungen führen kann.
Was habe ich von diesem Konto? Solch ein Konto wird einem eher erteilt, als ein reines Girokonto, da man das Konto nicht überziehen kann und somit das Risiko der Zahlungsunfähigkeit durch den Kontoinhaber deutlich verkleinert wird. Auch für Minderjährige gilt, dass sie den in Anspruch genommenen Kredit, wie ein Dispositionskredit, auch wieder zurückzahlen müssen. Dies wird durch ein Girokonto auf Guthabenbasis verhindert, da keine Kreditvergabe möglich ist. Kann man schließlich solch ein Konto sein Eigen nennen, so muss man allerdings mit höheren Kontoführungsgebühren rechnen.kostenfreies Girokonto
Ein kostenfreies Girokonto wird inzwischen von zahlreichen Anbietern angeboten.
mehr
Das Girokonto auf Guthabenbasis
Bei der Suche nach den richtigen Girokonto mit Tagesgeld sollte man jedoch auch auf die Kosten der einzelnen Anbieter achten. mehr
